engelbert (423 Posts bisher) | | Deutschland folgt seinen europäischen Nachbarstaaten und führt zum 1. Juli die Warnwestenmitführpflicht ein.
Welche Auswirkungen diese Maßnahme im privaten und beruflichen Bereich mit sich führt, ist hier im Kurzen wiedergegeben:
Gewerbliche Kfz:
Die Warnweste ist bekanntlich Pflicht für alle gewerblich genutzten, mehrspurigen Kraftfahrzeuge, die von Versicherten einer Berufsgenossenschaft geführt werden (außer für Fahrzeuge im innerbetrieblichen Verkehr, für Fahrzeuge, welche mit Funk ausgerüstet sind und für die zugleich Werkstattwagen bereitstehen, so dass Versicherte selbst keine Reparaturen an diesen Fahrzeugen durchführen müssen).
Dienstfahrzeuge von aha:
Bei aha sind unsere Mitarbeiter bereits durch die persönliche Schutzausrüstung (PSA) hinreichend abgesichert. Mitarbeiter von aha, welche spezielle Schutzausrüstungen aufgrund ihrer dienstlichen Tätigkeiten nicht tragen oder denen eine PSA nicht zur Verfügung steht, müssen bei einem Unfall, Notfall, Ausfall oder einer Kfz-Panne mit einer Warnweste ausgestattet sein und diese dann im Bedarfsfall auch tragen. Das gilt zugleich auch für alle Mitfahrer eines Dienstfahrzeuges von aha.
Private Kfz:
Spätestens ab dem 01. Juli 2014 muss in jedem privatem Kraftfahrzeug eine entsprechende Warnweste vorhanden sein. Die neue Regelung betrifft alle in Deutschland zugelassenen Kraftfahrzeuge (PKW, LKW und Busse). Motorräder bleiben von dieser Pflicht allerdings vorerst ausgenommen.
Deutschland folgt somit dem Vorbild seiner Nachbarstaaten und führt die “Mitführpflicht von Warnwesten“ ein. Ziel ist es, dass im Falle einer Panne alle Insassen eines PKWs oder LKWs besser gesehen werden. Es müssen also stets so viele Warnwesten mitgeführt werden, wie zugelassene Sitzplätze vorhanden sind. Auch für Kinder müssen entsprechende Warnwesten zur Verfügung stehen.
Sämtliche Warnwesten müssen zudem zwingend der europäischen Sicherheitsnorm EN471 entsprechen. |