engelbert (423 Posts bisher) | | Darauf weist jetzt das Institut für Zweiradsicherheit hin (IfZ). In der gesetzlichen Regelung ist sowohl in der alten Fassung von 2006 sowie im neu formulierten Gesetz die Rede von Kraftfahrzeugen. Daher gilt diese Regelung auch für motorisierte Zweiräder, vom Mofa bis zur Supersportlermaschine.
Nicht für alle Zweiräder gibt es die passenden Winterreifen
Obwohl einige Reifenhersteller wie Metzeler, IRC und Heidenau bereits Winterreifen für Roller und Motorräder anbieten, gibt es nicht für alle Zweiradtypen einen entsprechenden Pneu. Zudem sind die Winterreifen für Bikes meist eine Weiterentwicklung bisheriger Profile mit speziellen Gummimischungen sowie eingearbeiteten Faserelementen für kältere Temperaturen um null Grad.
Denn wer ohne entsprechend grobstollige Bereifung (mit M+S-Symbol) bei Schnee erwischt wird, riskiert ein Bußgeld von 40 bzw. 80 Euro (bei Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer).
Außerdem kann die Kaskoversicherung (nicht die Haftpflicht) die Regulierung des Schadens am eigenen Fahrzeug verweigern, wenn sich bei winterlichen Straßenverhältnissen fehlende Winterreifen als Unfallursache herausstellen. Denn aus Sicht der Versicherer handelt man grob fahrlässig, wenn man bei winterlichen Straßenverhältnissen – eben bei Schnee, Schneematsch, Eis oder Reifglätte – ohne Winterreifen unterwegs ist.
Zwar zahlt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers immer, doch der Kaskoschutz kann verloren gehen. Die Ausnahme ist ein Komfortschutz, wie ihn einige Versicherungen anbieten: Dann zahlt die Versicherung auch bei grober Fahrlässigkeit
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