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Leine Biker Foren - Welche Neuerungen bietet das Jahr 2015 im Straßenverkehr? Hier eine kurze Übersicht der wichtigsten Neuerungen.

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engelbert
(423 Posts bisher)
26.01.2015 12:35 (UTC)[zitieren]
Kennzeichenmitnahme bei Wohnortwechsel
Zum 01. Januar wurde die Pflicht zur „Umkennzeichnung von Fahrzeugen bei Umzug“ aufgehoben. Das bedeutet, dass Autofahrer künftig bei einem Wohnortwechsel innerhalb Deutschlands ihr „altes“ Kennzeichen behalten können. Erst bei einer Neuzulassung eines Kraftfahrzeugs muss bei der Zulassungsstelle ein neues Kennzeichen des „neuen“ Wohnortes beantragt werden.

Verlegt der Fahrzeughalter seinen Wohnsitz in einen anderen Zulassungsbezirk, so hat er zwei Möglichkeiten:

Er kann wie bisher ein neues Kennzeichen sowie eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen. Dazu ist eine Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil II notwendig. Die alten Kennzeichen müssen der Zulassungsstelle zur Entstempelung vorgelegt werden.
Alternativ kann der Fahrzeughalter, das alte Kennzeichen bei Wohnsitzwechsel mitnehmen. Das ist der neuen Zulassungsstelle mitzuteilen und die Zulassungsbescheinigung Teil I muss zur Berechtigung der Daten vorgelegt werden.
Bsp.: Ein Fahrzeughalter, der seinen Wohnsitz von Berlin nach Hannover verlegt, kann somit sein Berliner Kennzeichen mitnehmen. Eine Weitergabe dieses Kennzeichens bei Halterwechsel ist dagegen nicht möglich.

Vorfahrt für Elektrofahrzeuge und Carsharingfahrzeuge
Ab Sommer 2015 sollen Elektrofahrzeuge und Teilnehmer von Carsharing-Projekten Vorteile im Straßenverkehr erhalten. Wer auf Strom setzt, soll bevorzugt parken und ausgewiesene Busspuren nutzen dürfen. Für Carsharing-Projekte sind kostenlose Sonderparkplätze in Planung.


Online-Abmeldung von Fahrzeugen
Wer ab 2015 sein Fahrzeug anmeldet und damit einen neuen Fahrzeugschein erhält, kann sich bei einer zukünftigen Abmeldung den Gang zur Zulassungsstelle sparen. Durch das Freirubbeln verdeckter Felder auf den Kennzeichen und im Fahrzeugschein werden Codes sichtbar, die in das Internet eingegeben werden und so das Fahrzeug abmelden. Erst ab 2016 ist auch die Wiederzulassung online möglich. Wer das nicht will, geht weiter wie bisher aufs Amt.

Maut
Die technische Umsetzung der Pkw-Maut erfolgt 2015, die tatsächliche Umsetzung dann zum 01. Januar 2016. Die Pkw-Maut soll für alle Kfz bis 3,5t zGG, welche im In- und Ausland zugelassen sind, erhoben werden. Eine Entlastung der Mautkosten für deutsche Fahrzeughalter wird über die Kfz-Steuer ausgeglichen. Die Lkw-Maut wird zum 01. Juli auf weiteren 1100 Kilometern auf autobahnähnlichen Bundestraßen ausgeweitet. Ab 2018 werden dann alle deutschen Bundesstraßen Mautpflichtig sein.

Schwarzfahren
Auch die passiven Verkehrsteilnehmer werden nicht verschont. Das Bußgeld für Schwarzfahrer in Bussen und Bahnen wird um 50% erhöht. Das Bußgeld stieg somit von 40 Euro auf 60 Euro.

Erste-Hilfe-Kasten nur noch mit neuer DIN-Norm
Ab Januar werden nur noch neue Erste-Hilfe-Kästen verkauft. Wer noch einen alten Kasten besitzt, kann diesen bis zum Verfallsdatum weiterhin nutzen (Die Fahrschule berichtete bereits).
Modellversuch: section control
Ab Frühjahr 2015 plant Niedersachsen den ersten bundesweiten Pilotversuch für „Strecken-Radar“, auch „section control“ genannt. Bei diesem Projekt wird die Geschwindigkeit auf längeren Streckenabschnitten gemessen – im konkreten Fall auf der B6 auf einem drei Kilometer langen Abschnitt (zwischen Laatzen und Gleidingen). Jedes Fahrzeug wird zu Beginn des Radarabschnittes sowie am Ende der Radarstrecke elektronisch erfasst. Daraus wird die durchschnittlich gefahrene Geschwindigkeit errechnet. Beim Tempoverstoß folgt dann das bekannte Frontfoto.

prosecco (Gast)
27.01.2015 08:57 (UTC)[zitieren]
jetzt weiß ich auch warum aha immer solange für die änderungen ihrer abfallbescheide braucht...

lg reinhard
engelbert
(423 Posts bisher)
27.01.2015 12:10 (UTC)[zitieren]

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