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Leine Biker Foren - Geänderte Norm für Kfz-Verbandkasten

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engelbert
(423 Posts bisher)
03.12.2014 08:40 (UTC)[zitieren]

Im Falle eines Unfalls ist er ein unverzichtbarer Helfer: Der Verbandkasten, den Autofahrer laut Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) in ihrem Fahrzeug (auch Motorräder) mitzuführen haben, enthält sämtliche für die Ersthilfe am Unfallort nötige Materialien. Bereits seit dem 01. Januar 2014 gilt die geänderte (aber kaum bekannte) DIN-Norm 13164, welche die Inhaltsteile im Verbandskasten den neusten notfallmedizinischen Erkenntnissen anpasst.


Neue DIN 13164 – was beinhaltet diese Norm?
Die DIN 13164 legt fest, welche Bestandteile in den Verbandkasten gehören. Diese Norm wurde zuletzt im Jahr 1998 geändert. Aktuell ist jetzt die DIN 13164:2014-01.


Was ändert sich in den Kfz-Verbandkästen?
Die enthaltenen Produkte ändern sich nur im geringen Umfang in Art und Menge. Der Inhalt des Verbandkastens wurde durch den Normenausschuss „Medizin“ im Deutschen Institut für Normung e.V. (DIN) nach den neusten medizinischen Erkenntnissen angepasst.


Was bedeutet das für den Kraftfahrer?
Mit Inkrafttreten der DIN 13164:2014-01 passen die Hersteller solcher Verbandkästen den Inhalt automatisch an. Ab sofort stehen die „aktuellen“ Verbandkästen mit Inhalt gemäß neuer DIN-Norm am Markt zur Verfügung. Beim Kauf eines Verbandkastens sollte daher auf die bereits erwähnte DIN-Norm geachtet werden, denn die Verbandkästen „alter“ Art dürfen noch bis zum 31.12.2014 verkauft werden.


Müssen alle im Einsatz befindlichen Verbandkästen entsorgt werden?
Nein, nicht sofort. Verbandkästen nach alter DIN-Norm dürfen noch das ganze Jahr 2014 verkauft und bis zu ihrem Verfallsdatum in Fahrzeugen genutzt werden. Verbandkästen die sich derzeit in einem Fahrzeug befinden, dürfen noch bis zu ihrem Verfallsdatum weiter mitgeführt werden. Einige Hersteller bieten zudem ein so genanntes Ergänzungs-Set an. Nach Ablauf des Verfallsdatums muss dann allerdings ein Verbandkasten nach DIN 13164:2014-01 nachgerüstet werden.


Was beinhaltet der neue Verbandkasten gemäß DIN 13164:2014-01?

1 Heftpflaster (DIN 13019) – 5 m x 2,5 cm
14-teiliges Pflasterset bestehend aus:
4 Wundschnellverbände (DIN 13019) –
10 cm x 6 cm
2 Fingerkuppen-Verbände
2 Fingerverbände – 12 cm x 2 cm
2 Pflasterstrips – 1,9 cm x 7,2 cm
4 Pflasterstrips – 2,5 cm x 7,2 cm
2 Hautreinigungstücher (nicht für offene Wunden)
1 Verbandpäckchen (DIN 13151) – 6 cm x 8 cm
2 Verbandpäckchen (DIN 13151) – 8 cm x 10 cm
1 Verbandpäckchen (DIN 13151) – 10 cm x 12 cm
1 Verbandtuch (DIN 13152) – 40 cm x 60 cm (für Brandwunden)
1 Verbandtuch (DIN 13152) – 60 cm x 80 cm
6 Wundkompressen – 10 cm x 10 cm
2 Fixierbinden (DIN 61634) – 6 cm x 4 m
3 Fixierbinden (DIN 61634) – 8 cm x 4 m
2 Dreiecktücher (DIN 1316
1 Rettungsdecke – (Mindestmaße) –
210 cm x 160 cm
1 Schere (DIN 58279)
4 Einmalhandschuhe (DIN EN 455)
1 Erste-Hilfe-Broschüre
1 Inhaltsverzeichnis

Mögliche Sanktionen?
Wer keinen Verbandkasten oder einen nach DIN-Norm 13164:2014-01 unzureichend bestückten Verbandkasten mitführt, muss bei einer Verkehrskontrolle ein Verwarngeld von 5€ befürchten bzw. bei der Hauptuntersuchung mit einem geringen Mängel rechnen.


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